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Bußgelder wegen unzulässiger Datenübermittlung in die USA

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen drei Firmen wegen unzulässiger Datenübermittlungen in die USA Bußgelder in Höhe von 8.000, 9.000 und 11.000 Euro erlassen. Die Bußgelder wurden wegen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA verhängt und sind rechtskräftig.

Im Oktober 2015 setzte der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor Abkommen als rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung in die USA außer Kraft.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens hatten diese Firmen durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln nachträglich die notwendige rechtliche Grundlage zur Datenübermittlung geschaffen. Dies wirkte positiv auf die Hamburger Aufsichtsbehörde. Es kann davon ausgegangen werden, dass ohne diesen nachträglichen Abschluss das Bußgeld für jede der drei Firmen höher ausgefallen wäre.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte bekundete, dass bei zukünftig festgestellten Verstößen härtere Maßstäbe angelegt würden.

(siehe Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten vom 06.06.2016)