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EuGH-Urteil: Fanpages auf Facebook

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind Betreiber einer Fanpage auf Facebook mitverantwortlich bei Datenschutzverstößen. Dies brachte unter den Betreibern eine große Verunsicherung mit sich, den tatsächlich haben sie keinen Einfluss auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Vielen blieb nur, die Seiten abzuschalten, um nicht eine Abmahnung zu riskieren.

Seit September gibt es nun eine Erweiterung der Datenschutzbestimmungen um die „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“. Hierin wird die gemeinsame Verantwortung des Fanpage-Betreibers zusammen mit Facebook Ireland proklamiert, wie es bereits durch den EuGH festgestellt wurde.

Die Seiten Insights ist ein durch Facebook bereitgestelltes Tool, um statistische Auswertungen zu erhalten. Für die Seitenbetreiber sind diese Auswertungen zwar anonym, beruhen allerdings auf personenbezogenen Daten, die durch Facebook erhoben werden. Durch den Nutzen, den die Seitenbetreiber durch dieses Tool erlangen, wird abgeleitet, dass auch der Seitenbetreiber die Zwecke der Datenverarbeitung mitfestlegt und damit als gemeinsam Verantwortlicher neben Facebook auftritt. Die Datenverarbeitung ist durch die Seitenbetreiber nicht beeinflussbar und auch nichtabschaltbar.

Folgerichtig hat Facebook in seiner Ergänzung festgestellt, dass Facebook Ireland die primäre Verantwortung gemäß der DSGVO übernimmt und sämtliche Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten erfüllt. Dem Seitenbetreiber obliegt es nach den Ergänzungen allerdings, die entsprechende Rechtsgrundlage bereit zu halten, dies und den Verantwortlichen zu nennen und jedwede sonstigen rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Die Verunsicherung konnte damit zwar nicht gänzlich ausgeräumt werden, da weiterhin einige Fragen offen geblieben sind. Sofern man allerdings die neuen Vorgaben beachtet, kann die Fanseite problemlos weiterbetrieben werden.