• Infobrief 06/2021

Registermodernisierungsgesetz mit digitaler Identifikationsnummer angekündigt

Mit dem kommenden Registermodernisierungsgesetz soll die öffentliche Verwaltung digitalisiert werden. Für den Zweck der Zuordnung wird dann jeder Bürger eine digitale Identifizierungsnummer erhalten – dafür soll die Steuer ID dienen. Auch ein sogenanntes Datenschutzcockpit soll eingerichtet werden, über welches der Bürger mithilfe seiner ID den ihn/sie betreffenden Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen jederzeit verfolgen kann.

Das Gesetz wurde im Januar 2021 beschlossen und im März 2021 vom Bundesrat trotz Warnungen und Kritik abgesegnet.

So gab z. B. die Friedrich-Naumann-Stiftung ein Rechtsgutachten heraus, laut dem die geplanten Schutzmechanismen umgehbar seien – folglich könnten auch die gespeicherten Daten missbraucht werden.

Dass auf diesem Wege Daten aus verschiedenen Lebens- und Verwaltungsbereichen zusammengeführt werden, ist auch verfassungsrechtlich als bedenklich einzustufen. Denn theoretisch ermöglicht das dem Staat die Profilerstellung und damit einhergehende Überwachung der Bürger.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.golem.de/news/digitalisierte-verwaltung-gesetz-fuer-buergeridentifikationsnummer-verkuendet-2104-155538.html