• IT-Recht

Toiletten putzen dank ungelesener AGB

In Manchester hat ein Wlan-Betreiber merkwürdige Vertragsbedingungen in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen und 22000 Menschen haben sich durch das Akzeptieren der AGB bereit erklärt, Festival-Toiletten zu putzen und weitere kuriose Aufgaben zu erfüllen.
Auch wenn der Fall sehr lustig klingt – zeigt er, wie wichtige es ist, aufmerksam die Vertragsinhalte zu lesen. Den kein Kaufvertrag kommt ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Viele Nutzer setzen das Häkchen bei „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen“, ohne zu wissen, was sie eventuell erwartet – sie haben damit einen Vertrag abgeschlossen, der womöglich über Jahre gültig sein kann! Viele AGB sind für Nicht-Juristen meist unverständlich formuliert und laufen über scheinbar endlosen Seiten mit unendlichen Verweisen – wer will das schon lesen? Anderseits – auch wenn das Unternehmen natürlich klargestellt hat, das dies nicht so ernst gemeint war, – hat diese Aktion gezeigt, dass das Kleingedruckte später Probleme bereiten könnte, wenn man Verträge ungelesen akzeptiert.

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