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Verarbeitungsverzeichnisse als dauerhafte Arbeitsentlastung

Wir wissen: Verarbeitungsverzeichnisse anzulegen und fortwährend zu pflegen ist arbeitsintensiv und mühselig. Nach Art. 30 der DSGVO ist allerdings jeder Verantwortliche verpflichtet, ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die bei ihm regelmäßig anfallen.

Um Ihnen einen Großteil der Herausforderung abzunehmen, bieten wir ab April 2021 vorausgefüllte Vorlagen für viele verschiedene Themenbereiche gesammelt auf myGINDAT an. Sie können diese jederzeit bearbeiten, ergänzen oder löschen und behalten die Bearbeitungsstände selbst im Blick